Gastaufnahmebedingungen

 

Sehr geehrte Gäste,

die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

1. Vertragsschluss

Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterung) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.

Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per Email oder per Telefax erfolgen kann, bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) des Gastgebers beim Gast zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen des Gastes führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Gast nicht zugeht. Der Gastgeber ist frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.

Unterbreitet der Gastgeber auf Wunsch des Gastes oder des Auftraggebers ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast, bzw. den Auftraggeber. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung bedarf, zu Stande, wenn der Gast, bzw. der Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annehmen.

Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Beherbergungsverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 3. dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Beherbergungsvertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2. Zahlung

Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast, beziehungsweise Eingang der Annahmeerklärung des Gastes beim Gastgeber bei zuvor unterbreiteten Angebot) kann der Gastgeber, soweit im Einzelfall keine andere Vereinbarung über die Höhe der Anzahlung getroffen wurde, eine Anzahlung in Höhe bis zu 20% des Gesamtpreises aus Unterkunftsleistungen und gebuchten Nebenleistungen fordern, welche an den Gastgeber zu bezahlen ist. Die Restzahlung ist zum Beginn des Aufenthalts an den Gastgeber zu entrichten, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Kreditkartenzahlungen, Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich.

Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz einer Mahnung des Gastgebers mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 3. dieser Bedingungen zu fordern, wenn der Gast den Zahlungsverzug zu vertreten hat.

3. Rücktritt und Nichtanreise

Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucherwohnung) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

Der Gastgeber hat sich Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger Abgaben für Kurtaxe: Bei Ferienwohnungen / Unterkünften ohne Verpflegung 90 %.

Dem Gast / dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an den Gastgeber, zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.

4. Pflichten des Gastes, Kündigung durch den Gast

Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zu Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt oder aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

Ist zwischen Gast und Vermieter nichts anderes vereinbart, kann die Wohnung vom Gast am Anreisetag ab 14 Uhr bezogen werden und muss vom Gast am Abreisetag spätestens um 10 Uhr geräumt werden.

5. Haftung und Haftungsbeschränkung des Gastgebers

Der Gastgeber haftet unbeschränkt, soweit der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Im Übrigen Ist die Haftung des Gastgebers beschränkt auf Schäden, die durch den Gastgeber oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.).

6. Hausordnung

Wir hoffen, Sie haben eine schöne Zeit und finden alles, was Sie brauchen, allerdings gelten auch für Ihren Aufenthalt bei uns einige (eigentlich selbstverständliche) Regeln. Ein Verstoß gegen die nachfolgende Hausordnung wäre ein Verstoß gegen die Mietbedingungen, denen Sie zugestimmt haben:

  • Zusätzliche Übernachtungsgäste müssen im Voraus genehmigt werden und unterliegen einer zusätzlichen Gebühr, die in unseren Tarifen angegeben ist.
  • Partys und große Versammlungen jeglicher Art sind in unserem Haus nicht möglich. Alle Versammlungen müssen mit unseren anderen Hausregeln in Bezug auf Lärm, Nachbarschaft und Besucherzahlen übereinstimmen.
  • Haustiere bitten wir nur nach Absprache mit uns mitzubringen.
  • Bitte parken Sie Ihre Fahrzeuge in der dafür vorgesehenen Einfahrt oder der Garage und achten Sie darauf, dass die Fahrzeuge auch den Zugang zur Müllbox nicht blockieren.
  • Diese Ferienwohnung ist eine Nichtraucherwohnung. Wir bitten darum, in der Wohnung und auf der Terrasse nicht zu rauchen.
  • Der Bezug der Ferienwohnung ist ab 14 Uhr am Anreisetag möglich. Am Abreisetag sollte sie bis 10 Uhr geräumt sein, damit wir noch genügend Zeit haben, die Wohnung für die nachfolgenden Gäste vorzubereiten.
  • Bitte entsorgen Sie Müll und Recycling im Füssener Wertstoffhof oder in den dafür vorgesehenen Behältern in der Garage. Bitte trennen Sie den Müll, wie üblich.
  • Unfälle können passieren. Um Missverständnisse und Ärgernisse zu vermeiden, bitten wir Sie jedoch uns versehentliche Schäden immer rechtzeitig zu melden.
  • Bitte beachten Sie die Grundstückgrenze.
  • E-Bikes mit einer Leistung von max. 500 Watt können bei uns ohne Zusatzkosten aufgeladen werden.
  • Elektrisch betriebene KFZ können bei uns nicht aufgeladen werden (allerdings stehen dafür im Ort Ladestellen zur Verfügung).

7. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

Für alle Vermittlungs- und Gastaufnahmeverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hingewiesen.

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast bzw. dem Auftraggeber und dem Gastgeber, bzw. findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

Der Gast bzw. der Auftraggeber können den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Gastgebers bzw. gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeit punkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.